Teilnahmebedingungen – Gewinnspiel Taubertal-Festival 2027 5. Oktober bis 11. Oktober 2026
Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist der Tourismusverband „Liebliches Taubertal“ e. V., Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, E-Mail: touristik@liebliches-taubertal.de.
Verhältnis zu Instagram
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird nicht von Meta Platforms Ireland Limited gesponsert, unterstützt oder organisiert. Instagram dient lediglich als Plattformen zur Durchführung beziehungsweise Bekanntmachung des Gewinnspiels. Ansprechpartner für sämtliche Fragen zum Gewinnspiel ist ausschließlich der Tourismusverband „Liebliches Taubertal“ e. V.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und mit Wohnsitz in Deutschland.
Mitarbeitende des Tourismusverbands „Liebliches Taubertal“ e. V. sowie unmittelbar an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die im jeweiligen Gewinnspielbeitrag genannten Schritte:
Folgen der Instagram-Accounts @liebliches_taubertal und @taubertalfestival, den Gewinnspielbeitrag liken und die gewünschte Festivalbegleitung in einem Kommentar markieren.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Kauf einer Ware oder Dienstleistung gebunden.
Pro Person wird nur eine Teilnahme bei der Verlosung berücksichtigt. Mehrere Kommentare erhöhen die Gewinnchance nicht.
Automatisierte Teilnahmen, Gewinnspiel-Accounts beziehungsweise Teilnahmen über Bots sowie Manipulationsversuche können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Beiträge oder Kommentare, die gegen geltendes Recht oder die Richtlinien der jeweiligen Plattform verstoßen, können ebenfalls ausgeschlossen werden.
Mit der Teilnahme werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel beginnt mit Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrags (5. Oktober 2026) und endet am 11. Oktober 2026 um 23:59 Uhr. Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehende Teilnahmen werden nicht mehr berücksichtigt.
Gewinn
Verlost wird einmal folgendes Gewinnpaket:
2 Tickets für das Taubertal-Festival 2027 inklusive Camping in Rothenburg ob der Tauber sowie ein Wertgutschein über 100 Euro für die Solymar Therme in Bad Mergentheim.
Bei den Festival-Tickets handelt es sich um Festival-Ticket und Camping Ticket (Zusatzticket).
Anreise, Verpflegung und sonstige mit dem Festivalbesuch verbundene Kosten sind nicht Bestandteil des Gewinns.
Für die Nutzung der Festival-Tickets und des Gutscheins gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Für Solymar-Gutscheine gilt nach den veröffentlichten AGB grundsätzlich eine Gültigkeit entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Ausstellungsjahres; eine Barauszahlung von Wertgutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung des Gewinns oder einzelner Gewinnbestandteile ist auch durch den Tourismusverband ausgeschlossen.
Gewinnerermittlung und Benachrichtigung
Der oder die Gewinner*in wird nach Ende des Gewinnspielzeitraums unter allen gültigen Teilnahmen per Zufallsprinzip ausgelost.
Die Benachrichtigung erfolgt ausschließlich per Direktnachricht über den offiziellen Account @liebliches_taubertal.
Der oder die Gewinner*in muss sich innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung zurückmelden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch und es wird erneut ausgelost.
Zur Gewinnabwicklung werden Name, Alter, E-Mail-Adresse und eine Postanschrift abgefragt.
Wir werden im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel niemals Zahlungs- oder Kreditkartendaten anfordern.
Übergabe des Gewinns
Die Festival-Tickets und der Gutschein werden nach erfolgreicher Kontaktaufnahme postalisch übermittelt. Die konkrete Form der Zustellung richtet sich nach der Bereitstellung durch die jeweiligen Gewinnpartner.
Änderung oder Ausfall
Der Tourismusverband behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei technischen Problemen, Manipulationsversuchen oder rechtlichen beziehungsweise tatsächlichen Umständen vor, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen.
Für Änderungen, Verschiebungen oder Absagen des Taubertal-Festivals gelten die Bedingungen des Festivalveranstalters. Die aktuellen Festival-AGB sehen unter anderem Regelungen für Programmänderungen, Verlegung und Absage vor. Mehr Infos: Allgemeine Bestimmungen (AGB) – Taubertal-Festival
Datenschutz
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels ist der Tourismusverband „Liebliches Taubertal“ e. V., Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim.
Im Rahmen der Teilnahme werden insbesondere der öffentlich sichtbare Instagram-Profilname sowie der jeweilige Kommentar verarbeitet. Bei Gewinner*innen können zusätzlich Name, E-Mail-Adresse und Anschrift verarbeitet werden.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, insbesondere zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Auslosung, Benachrichtigung und Übergabe des Gewinns. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine Nutzung der Daten für Werbezwecke erfolgt nicht aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Bereitstellung beziehungsweise Zustellung des Gewinns erforderlich ist.
Profilnamen und Kommentare können aufgrund der Funktionsweise von Instagram weiterhin öffentlich auf der jeweiligen Plattform sichtbar bleiben. Für die Datenverarbeitung durch Instagram gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der Plattformbetreiber.
Die Teilnehmenden haben insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Widerspruch und Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Weitere Informationen zum Datenschutz des Tourismusverbands sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Lieblichen Taubertals verfügbar.
Technische Störungen
Der Tourismusverband übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige technische Verfügbarkeit von Instagram. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt.